Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung
Das Thema der Datenspeicherung ist sicherlich ein heikles, das immer wieder kontrovers diskutiert wird. Wir wollen Ihnen mit diesem Artikel die aktuelle Gesetzgebung zum Thema Vorratsdatenspeicherung aufzeigen und erklären, was genau darunter zu verstehen ist.
Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
Wie der Name es schon sagt, geht es hierbei um die Speicherung Ihrer Daten. Darunter fallen personenbezogene Daten wie z.B. Ihr Name und Ihre Adresse, die von öffentlichen Stellen, z.B. Unternehmen, gespeichert werden. Es handelt sich um eine Vorratsdatenspeicherung, da die Daten nicht aktuell benötigt werden, sondern quasi auf Vorrat gespeichert werden sollen, falls sie doch einmal benötigt werden sollten. Meistens bezieht sich der Begriff der Vorratsdatenspeicherung auf die Telekommunikations-Verbindungsdaten, also auf Telefonnummern, Standorte, IP Adressen etc. Die Daten werden von Telekommunikationsdienst-Anbietern auf Vorrat gespeichert, um eventuelle Straftaten verhüten oder besser verfolgen zu können.
Wie ist die Gesetzlage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland?
Die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung hat eine lange Entwicklung hinter sich. Bereits ab den 1980er Jahren wurden mittels Computern Daten gespeichert, um z.B. Einzelverbindungsnachweise prüfen zu können. Dies war damals ein Vorteil für den Kunden, um sich beispielsweise gegen ungerechtfertigte Rechnungen wehren zu können. Die Telekommunikationsanbieter durften damals aber nur Daten zur Abrechnung speichern, nicht aber Standortdaten, IP-Adressen oder Verbindungsdaten. Daher wurden 1996 vom Bundesrat „Mindestfristen“ für die Speicherung von Verbindungsdaten gefordert. Man sah hier die Gefahr, dass bei Straftaten keine Daten überprüft oder nachvollzogen werden konnten, um den Täter zu identifizieren.
2005 wurde der Beschluss einer Mindestspeicherfrist von Daten vom Deutschen Bundestag abgelehnt, da er als verfassungswidrig galt. Doch bereits 2006 wurde eine EU-Rechtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in Kraft gesetzt, die die nationalen Vorschriften der EU Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat vereinheitlichen sollte. Dieser Richtlinie zufolge durften die personenbezogenen Daten mindestens 6 Monate gespeichert werden.
Die Richtlinie war fortan schwer umstritten, da viele das persönliche Recht auf Selbstbestimmung und Privatsphäre in Gefahr sahen.
Nicht verwunderlich also, dass diese Richtlinie einige Jahre später, im April 2014, vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. Laut Aussage des Gerichtshofes war die Richtlinie unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der EU.
Aktueller Stand
In Deutschland ist die Speicherung von Daten ohne einen Anlass momentan nicht erlaubt. Allerdings hat die Regierung im Juni dieses Jahrs einen neuen Gesetzentwurf erlassen, der momentan noch dem Bundesgerichtshof vorliegt. Er wurde vom Bundestag bereits verabschiedet, auch wenn nicht jede Partei damit einverstanden ist.
Dieser Entwurf sieht vor, dass Daten in Deutschland zehn Wochen lang gespeichert werden dürfen, damit Ermittler bei Straftaten oder Terroranschlägen darauf zugreifen können.
Was genau wird gespeichert?
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten von Telefongesprächen maximal zwei Monate lang speichern dürfen. Standortdaten von mobilen Gesprächen mit dem Smartphone dürfen maximal vier Wochen gespeichert werden. E-Mail Daten sollen von der Speicherung ausgenommen werden.
Die Handy-Vorratsdatenspeicherung umfasst Ihre Verbindungsdaten (also wann Sie mit wem über welchen Zeitraum telefoniert haben), die Funkzelle, in die Ihr Handy während des Telefonats eingewählt ist (=Standortdaten), sowie den Zeitpunkt des Versendens und Empfangens von SMS und MMS. Auch die Kennung von Mobiltelefonen, die sogenannte IMSI, wird gespeichert. Diese ermöglicht das Wiederfinden von Telefonen, wenn verschiedene SIM-Karten verwendet wurden.
Ganz aktuell kam die Meldung, dass nicht nur Standort und Verbindungsdaten, sondern auch Inhalte der SMS gespeichert werden. Es sei technisch aufgrund der technischen Infrastruktur und der Natur der Nachricht nicht möglich, beides getrennt voneinander zu speichern. Doch seien die Inhalte „maskiert“, sodass nicht jeder Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens die Nachrichten einsehen kann. Auch die Polizei darf auf Anfrage nur die Verbindungdaten, nicht aber die Inhalte erhalten. Ansonsten würde sich der Provider bei Weitergabe der Inhalte strafbar machen.
Die gespeicherten Daten dürfen von den Behörden nur zur Verfolgung von bestimmten schweren Straftaten genutzt werden. Darunter fallen Akte von Terrorismus oder z.B. Kinderpornografie-Fälle. Auf die Daten dürfen die Behörden erst nach der Zustimmung eines Richters zugreifen.
Wie gehen wir mit Ihren Daten um?
Sofern wir auf einer unseren Webseiten personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Mail-Adresse von Ihnen erhalten, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden aber ohne Ihre Zustimmung niemals an Dritte weitergebeben. Wir speichern nur die Date von Ihnen die wir für Abrechnungs- und Supportzwecke benötigen.
Dennoch weisen wir daraufhin, dass im Internet immer wieder Sicherheitslücken bezogen auf die Datenübertragung vorhanden sein können. Es gibt leider viele Unternehmen, die sich nicht an die aktuelle Gesetzgebung halten und Kunden-Daten über unzulässig lange Zeiträume speichern. Von diesen Unternehmen möchten uns ganz klar abgrenzen.
In Zukunft könnte sich die Datenspeicherung aufgrund des angestrebten Gesetzes ändern. Sollten wir dann personenbezogene Daten von Ihnen speichern müssen, setzen wir Sie natürlich darüber in Kenntnis.